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Home » Gesundheitsfragen » Arbeitsunfähigkeit

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Das sollten Arbeitnehmer wissen

Von Christian Schlieker

Krank geschrieben: Das sollten Sie wissen Das Gefühl kennt wohl jeder: Man wacht morgens mit Kopfschmerzen und verstopfter Nase auf, fühlt sich schlapp und gerädert, denkt dann kurz ans Büro und entscheidet: Ich bleib' lieber liegen. Schließlich kann man am Nachtmittag zum Arzt gehen und die Krankmeldung später mit der Post zum Arbeitgeber schicken. Das kann jedoch böse Folgen haben wie jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt urteilt (BAG, Az.: 5 AZR 886/11).

In dem Urteil heißt es: Arbeitgeber können schon am ersten Krankheitstag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU, verlangen – auch ohne Begründung. Ansonsten droht die Kündigung. Was Arbeitnehmer im Krankheitsfall sonst noch wissen sollten, was sie dürfen und was nicht, lesen Sie hier:

Wann muss die Krankmeldung erfolgen?

Laut Gesetz (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz, kurz EFZG) muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Mit „unverzüglich“ meinen Juristen ohne schuldhaftes Zögern. Zudem muss der Arbeitgeber über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis gesetzt werden. Das kann durch einen Anruf im Sekretariat oder via E-Mail geschehen. Tipp: Warten Sie mit der Krankmeldung nicht, bis Sie bei einem Arzt waren. Denn wird der Arbeitgeber nicht sofort informiert, droht eine Abmahnung – unter Umständen sogar einer Kündigung.

Wann muss das ärztliche Attest vorliegen?

Generell gilt: Wer länger als drei Tage krank ist, muss dem Arbeitgeber spätestens am vierten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Wichtig: Der Wochentag spielt dabei keine Rolle: Werden Sie also an einem Freitag krank, müssen Sie spätestens Montag reagieren. Laut dem neuen Gesetz (BAG, Az.: 5 AZR 886/11) darf der Arbeitgeber das Attest aber auch schon am ersten Krankheitstag verlangen. Das heißt konkret: Wenn es der Arbeitgeber ausdrücklich so verlangt, muss der Arbeitnehmer gleich am ersten Tag der Krankheit zum Arzt und dem Arbeitgeber ein Attest vorlegen.

Und was passiert, wenn das Attest nicht rechtzeitig vorliegt?

In diesem Fall darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Und zwar solange, bis das Attest vorliegt oder die Arbeitsunfähigkeit auf eine andere Weise bewiesen wurde. Ist ein Arbeitnehmer allerdings so schwer krank, dass er erst am zweiten oder dritten Tag einen Arzt aufsuchen kann und bekommt das auch vom Arzt attestiert, wird der Arbeitgeber das, nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, ebenfalls akzeptieren. Übrigens: Der Erkrankte muss das Attest nicht persönlich in die Firma bringen. Er trägt aber das Risiko, dass das gelbe Papier den Arbeitgeber rechtzeitig erreicht.

Müssen Angestellte ihrem Chef erzählen, woran sie erkrankt sind?

Nein. Aus diesem Grund steht die Diagnose auch nicht auf dem Abschnitt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die beim Arbeitgeber eingereicht werden soll. Hat der Chef jedoch berechtigte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Attests, kann er verlangen, dass sein erkrankter Arbeitnehmer den „Amtsarzt“ aufsucht.

Darf ein Krankgeschriebener Einkaufen gehen?

Das kommt auf die Krankheit an. Generell gilt: Verboten ist, was den Genesungsprozess behindert. Der Mitarbeiter sollte sich stets heilungsfördernd verhalten. Hat der Arzt strenge Bettruhe verordnet, muss der Patient zu Hause bleiben. Bei einer psychischen Erkrankung hingegen kann ein Spaziergang an der frischen Luft allerdings sogar guttun. Fragen Sie im Zweifel aber lieber Ihren Arzt. Denn bei einem Verdacht auf genesungswidriges Verhalten, darf der Arbeitgeber auch einen Privatdetektiv zur Überprüfung beauftragen. Wenn Sie also wegen Depressionen krankgeschrieben sind, der Arbeitgeber Sie aber bei einem feucht-fröhlichen Grillnachmittag mir Freunden erwischt, dürfte eine Kündigung – auch fristlos – unvermeidlich sein.

Darf der Chef verlangen, dass ich trotz Attest für ihn arbeitet?

Nein. Denn Arbeitsunfähig bedeutet: Der Arbeitnehmer kann die nach seinem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen. Einer Aufforderung wie „Kommen Sie morgen ins Büro, wir haben ein wichtige Besprechung“ muss er also nicht nachkommen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich im Urlaub krank werde?

Hier gelten die gleichen Mitteilungspflichten wie bei einem Krankheitsfall zu Hause. Der erkrankte Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber informieren und sich von einem Arzt vor Ort ein Attest ausstellen lassen – in welcher Sprache ist dabei egal. So können dem Arbeitnehmer die durch die Krankheit entgangenen Urlaubstage dann gutgeschrieben werden. Wichtig: Der Urlaub darf nicht eigenmächtig verlängert werden, sondern muss nach der Rückkehr des Arbeitnehmers neu beantragt werden.

Wie lange wird der Lohn weiter gezahlt?

Für Krankgeschriebene gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach muss der Arbeitgeber Löhne und Gehälter bis zu sechs Wochen weiterzahlen. Wichtig: Das Arbeitsverhältnis muss bereits länger als vier Wochen bestehen. Dauert die Grunderkrankung länger als sechs Wochen, zahlt die Krankenkasse ein sogenanntes Krankengeld. Das sind 70 Prozent des Nettoeinkommens.

Darf mir wegen einer Krankheit gekündigt werden?

Unter gewissen Umständen schon. Das ist aber nicht so einfach. In so einem Fall muss der Arbeitgeber z. B. glaubhaft nachweisen, dass durch den krankheitsbedingten Ausfall eine schwerwiegende betriebliche Störung oder wirtschaftliche Beeinträchtigung vorliegt.

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