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Zweite DGSFG-Jahrestagung in Hannover

Von Jonas Kühn

Hannover. Vom 23. bis 24. Juni trafen sich die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft Selbständiger Fachberater für das Gesundheitswesen (DGSFG) e. V. zu ihrer zweiten Jahrestagung in Hannover. Nach der für alle Mitglieder verpflichtenden Fortbildung wurden am Samstagnachmittag bei der Mitgliederversammlung die Weichen für das nächste Geschäftsjahr gestellt.

Das Geschäftsfeld von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und anderen Heilberuflern ist ständig in Bewegung: Die sich ändernde Rechtslage sowie die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen machen immer wieder eine Anpassung an neue Bedingungen notwendig. Um auf dem neuesten Stand zu bleiben und ihre Mandanten bestmöglich beraten zu können, sind regelmäßige Fortbildungen Pflicht für die Fachberater der DGSFG.

Bei der mit 30 Teilnehmern gut besuchten Fortbildung am 23. und 24. Juni waren zahlreiche Experten zu Gast. Diplom-Kaufmann und Steuerberater Stefan Siewert eröffnete die Vortragsreihe mit einem umfassenden Überblick zum Thema Praxisbewertung im Gesundheitswesen. Danach referierte Nora Zumdick von der „ApoBank Düsseldorf“ über die Digitalisierung im Gesundheitswesen, mit besonderem Fokus auf das E-Health-Gesetz. Das Ende 2015 in Kraft getretene Gesetz soll den Ausbau der digitalen Informations- und Kommunikationsstruktur im Gesundheitswesen vorantreiben und birgt auch die Gefahr von Sanktionen für Heilberufler. Der Fachanwalt für Arzt- und Medizinrecht Dr. jur. Joachim B. Steck stellte aktuelle Urteile im Vertragsarztrecht vor. Holger Wendland vom „Privaten Institut für Beratung im Gesundheitswesen“ beendete die Fortbildung mit einem ausführlichen „steuerrechtlichen Update“ – unter anderem ging es um aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zum Gewinnverzichtsmodell, Ergänzungsrechnungen sowie die Abbildung von Abschreibungen.

Positive Bilanz des ersten Jahres

In der anschließenden Mitgliederversammlung zogen die Mitglieder eine durchweg positive Bilanz des vergangenen Jahres. Als wichtigstes Ziel für das kommende Jahr wurden der Auf- und Ausbau der Marke DGSFG und die einheitliche Einführung eines Prüfsiegels für die Mitglieder der Gesellschaft beschlossen. Zudem wurde ein Arbeitskreis ins Leben gerufen, der darüber beraten soll, wie Fachberater und Mandanten die neuen Vorgaben im Zuge der Digitalisierung gemeinsam umsetzen können. Die nächste Fachtagung soll vom 15. bis 16. Juni 2018 in Hamburg stattfinden.

Das Fazit zur Veranstaltung von DGSFG-Präsident Michael Klasvogt fiel positiv aus: „Ich habe in den vergangenen zwei Tagen eine regelrechte Aufbruchstimmung erlebt. Uns allen ist bewusst, dass es eine kontinuierliche Pflicht ist, die DGSFG gemeinsam weiter voranzubringen“.

Über die DGSFG

Die Deutsche Gesellschaft Selbständiger Fachberater für das Gesundheitswesen (DGSFG) e. V. ist ein Zusammenschluss selbständiger Steuerfachberater und Kanzleien mit Spezialisierung auf den Gesundheitsbereich. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die erfolgreich abgeschlossene Fortbildung zum „Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV)“. Mitglieder mit dieser Zusatzausbildung können sich durch das DGSFG-Qualitätssiegel als Experten im Gesundheitswesen auszeichnen lassen. Über die Fachberatersuche auf www.dgsfg.de/fachberatersuche können Ärzte, Apotheker und andere selbständige Heilberufler gezielt nach zertifizierten Fachberatern für das Gesundheitswesen suchen. Weitere Informationen gibt es unter www.dgsfg.de.

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